Wahlplakate

Wahlplakate

Wenn man Im Moment auf die Straße geht, sieht man sie überall: Wahlplakate. Für diese Wahlplakate gibt es viele Regeln, die beim Aufhängen beachtet werden müssen. Ich präsentiere euch hier ein paar:

  • Wahlplakate dürfen nicht an Ampeln, Verkehrsschildern oder Straßennamenschildern aufgehängt werden.
  • Sie dürfen frühestens 2 Monate vor der Wahl aufgehangen werden und müssen 2 Wochen nach der Wahl wieder abgehangen sein. In manchen Städten oder Bezirken ist dieser Zeitraum kleiner.
  • Die größeren Parteien ziehen manchmal schon um Mitternacht los, um die besten Plätze zu kriegen.
  • An Plätzen wie Rathäusern, Schulen, Kitas und vor dem Wahllokal dürfen keine Plakate aufgehangen werden, da sie neutral sein sollen.
  • Sie müssen sie mindestens 2,5 Meter hoch hängen.
  • Doch auch wenn das Plakat eigentlich nicht so hängen darf: Auf gar keinen Fall abmachen! Dies zählt als Sachbeschädigung.
  • Was auf den Wahlplakaten steht, können die Parteien ziemlich frei entscheiden, es gab aber auch schon Fälle, dass bestimmte Plakate wieder abgehängt werden mussten.
  • In den meisten Teilen Deutschlands dürfen unendlich viele Plakate aufgehängt werden, wenn die Partei dies vorher angekündigt hat. In manchen Teilen Deutschlands ist dies aber auch begrenzt.
  • In Hessen ist es auch schon mal passiert, dass die Parteien ihre Wahlplakate abgeben mussten und diese dann nach dem Zufallsprinzip von der Regierung aufgehängt wurden.

Bild: Commons Wikipedia

Jakob